Die Rechtschaffenheit ist eine Voraussetzung für den Kalifen. Die Strafe im Diesseits hebt die Sünde im Jenseits auf. Die Zuhilfenahme der Ungläubigen
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... Gibt es nun einen Widerspruch zwischen dem ob Ausgeführten und der Antwort auf eine Frage mit dem Titel „Die islamrechtliche Methode zur Gründung des Kalifats und der Machthaber, der die Herrschaft an sich gerissen hat“? Wäre es dann ein neues Verständnis, das wir zum Herrschaftsusurpator haben, wenn kein Widerspruch vorhanden ist? Ich bitte um Aufklärung.



